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   SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16   

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SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16 (https://dejure.org/2016,44068)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2016 - S 13 R 926/16 (https://dejure.org/2016,44068)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2016 - S 13 R 926/16 (https://dejure.org/2016,44068)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R

    Erziehungsrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 -B 13 R 34/06 R-Rn. 18 nach juris; BSG, Urteil vom 24.04.2014 -B 13 R 23/13 R, Rn. 17 nach juris) Das BSG führt dabei in seiner Entscheidung vom 24. April 2014 (B 13 R 23/13) überzeugend aus: "Bereits in seiner Entscheidung vom 27. März 2007 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des BSG auf die vergleichbare Interessenlage bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verwiesen.

    Für die Gleichbehandlung der Fälle einer nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsakts (§ 44 SGB X) mit denen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs spricht auch, dass hiermit im Grenzbereich beider Rechtsinstitute unterschiedliche Rechtsfolgen vermieden werden." (BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 23/13 R -, Rn. 17, juris).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    Die gegenteilige Auffassung des 4. Senats (vgl. BSG vom 6.3.2003, AZ. B 4 RA 38/02 R) ist vorliegend bereits daher unerheblich, da es sich hier nicht um ein sogenanntes Erstfeststellungsverfahren handelt.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    (vgl. BVerfG vom 27.02.2007, AZ. 1 BvR 1982/01) Der Gesetzgeber hat mit der in § 44 Abs. 4 SGB X getroffenen Regelung den Konflikt zwischen dem Interesse des Versicherten an einer vollständigen Erbringung ihm zu Unrecht vorenthaltener Sozialleistung einerseits und der Solidargemeinschaft aller Versicherten an einer Erhaltung der Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Versicherungsträgers und damit einhergehend an einer möglichst geringen Belastung mit Leistungen für zurückliegende Zeiträume andererseits gelöst.
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher sich die Kammer vollumfänglich anschließt, bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X. (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 -, Rn. 17 nach juris; BSG, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -, BSGE 54, 223-232, SozR 1300 § 44 Nr. 3) Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor.
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher sich die Kammer vollumfänglich anschließt, bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X. (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 -, Rn. 17 nach juris; BSG, Beschluss vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -, BSGE 54, 223-232, SozR 1300 § 44 Nr. 3) Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 34/06 R

    Ausschlussfrist bei rückwirkender Leistungsgewährung aufgrund sozialrechtlichem

    Auszug aus SG Karlsruhe, 27.09.2016 - S 13 R 926/16
    (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 -B 13 R 34/06 R-Rn. 18 nach juris; BSG, Urteil vom 24.04.2014 -B 13 R 23/13 R, Rn. 17 nach juris) Das BSG führt dabei in seiner Entscheidung vom 24. April 2014 (B 13 R 23/13) überzeugend aus: "Bereits in seiner Entscheidung vom 27. März 2007 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des BSG auf die vergleichbare Interessenlage bei der nachträglichen Korrektur eines bindenden Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X) und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verwiesen.
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